Anwaltskanzlei Kasel
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Aktuelle Entscheidungen:

-Nur der Umstand, dass ein Beschuldigter ein Fahrzeug mit über 1,1 Promille - aber noch unter 1,6 Promille im Straßenverkehr führte - berechtigt die Fahrerlaubnisbehörde nicht dazu, vor Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperrfrist, eine MPU anzuordnen. Dies ist erst ab 1,6 Promille oder bei einem Wert darunter, nur bei Hinzutreten weiterer Umstände erlaubt, (BVerwG Az.: 3 C 24/15, 3 C 13/16). 

 

 

- Der  für das Mietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der Vermieter einer Eigentumswohnung grundsätzlich auch dann innerhalb der Jahresfrist des § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB über die Betriebskosten abzurechnen hat, wenn der Beschluss der Wohnungseigentümer über die Jahresabrechnung noch nicht vorliegt. Nur wenn der Vermieter die Verspätung nach § 556 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 2 BGB nicht zu vertreten hat, wofür er darlegungs- und beweisbelastet ist, kann er nach Ablauf der Frist noch eine Nachforderung geltend machen. Eine hiervon abweichende Vereinbarung ist gemäß § 556 Abs. 4 BGB unwirksam, (BGH - Urteil vom 25. Januar 2017 – Az.: VIII ZR 249/15).

 

-Ein Geschwindigkeitsbgrenzungsschild mit dem Zusatzschild "Schneeflocke" gilt auch dann, wenn es nicht schneit. Die angegebene Höchstgeschwindigkeit gilt, da es winterliche Straßen geben kann und bedeutet nicht, dass die Höchstgeschwindigkeit nur bei winterlichen Straßen gilt (OLG Hamm, Az.: 1 RBs 125/14 - Anm.: anders ist dies bei Zusatzschild: "Nässe").

 

-Der Zuschauer eines Fußballspiels, der während eines Fußballspiels Feuerwerkskörper zündet, kann dem Verein, dem deshalb vom DFB eine Geldstrafe auferlegt wurde, gem. §9a Nr.1, 2 der Rechts- und Ver-fahrensordnung des Deutschen Fußball Bundes e.V. dafür auf Schadensersatz haften (BGH, Az.: VII ZR 14/16).

 

-Bei der Bestimmung der Höhe eines Schmerzengeldes können auch die wirtschaftlichen Verhältnisses sowohl des Schädigers als auch des Geschädigten Berücksichtigung finden (BGH, Az.: VGS 1/16).

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-Eine teilrechtsfähige (Außen-) Gesellschaft des bürgerlichen Rechts kann sich in analoger Anwendung des §573 II Nr. 2 BGB zur Kündigung eines Mietverhältnisses auf den Eigenbedarf eines Gesellschafters oder dessen Angehörigen berufen (BGH, Az.: VIII ZR 232/15). 

 

-Patientenverfügungen sind nur wirksam, wenn diese hinsichtlich der einzelnen Maßnahmen hinreichend bestimmt sind (BGH, Az.: VII ZB 61/16).

 

- Ein Kraftfahrzeugführer, der während der Fahrt ein mit einer Freisprechanlage verbundenes Mobiltelefon in der Hand hält und über die Freisprechanlage telefoniert, verstößt nicht gegen das Verbot der Benutzung von Mobiltelefonen gemäß § 23 Abs. 1a Satz 1 StVO, solange er keine weiteren Funktionen des in der Hand gehaltenen Geräts nutzt, (vgl. OLG Stuttgart - Beschluss vom 25.4.2016, 4 Ss 212/16). 

 

​- Aufnahmen einer Dashcam​ können in Bußgeld- und Strafverfahren u.U. nach einer Abwägung der Umstände des Einzelfalls als Beweismittel verwendet werden (OLG Stuttgart, Az.: 4 Ss 543/15).

 

- Handybetreiber dürfen (nach ihren AGB's) keine Zusatzentgelte für Papierrechnungen vom Endkunden verlangen (BGH, Az.: III ZR 32/14, OLG Düsseldorf, Az.: I-6 U 82/14, OLG München, Az.: 29 U 830/14).

 

 

 

 

 

 

 

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