In Straf- und Bußgeldangelegenheiten sind die ersten Einlassungen bereits von entscheidender Bedeutung.
Wird Ihnen eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen, so sollten Sie vor einer ersten Einlassung unbedingt einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen. Dieser kann Akteneinsicht nehmen und die erfolgsversprechenste Verteidigungsstrategie mit Ihnen zusammen entwickeln.
RA Kasel verfügt in diesem Bereich über umfassende praktische Berufserfahrung, ist zudem auch iin der offiziellen Pflichtverteidigerliste eingetragener Pflichtverteidiger und hilft Ihnen in einer solchen Situation gerne und kompetent weiter.