Im Bußgeldverfahren gibt es verschiedene Verteidigungsstrategien:
Zunächst gilt in Deutschland – mit Ausnahme von Halte- und Parkverstößen – das sog. Fahrerprinzip. Dies bedeutet, dass Ihnen nachgewiesen werden muss, dass Sie zur Tatzeit auch der Fahrer waren.
So dann muss es sich um eine korrekte Messung gehandelt haben.
Hier können sich mehrere Angriffspunkte ergeben, was aber immer erst nach Akteneinsicht sicher beurteilt werden kann.
Auch Besonderheiten des Einzelfalles können Berücksichtigung finden.
Steht ein Fahrverbot im Raum, so ist eine Darlegung der Umstände erforderlich, die zu einer besonderen Härte im Einzelfall führen.
Wir sind seit 19 Jahren auf diesem Gebiet spezialisiert, helfen bei Fahrverboten und sind Ihnen bei der Verteidigung gerne und kompetent behilflich.