Anwaltskanzlei Kasel
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Checkliste: Eigenbedarfskündigung

 

1. Gehört die vom Vermieter im Kündigungsschreiben genannte Bedarfsperson zu dem von § 573 Abs. 2     Nr. 2 BGB begünstigten Personenkreis?

2. Benötigt Ihr Vermieter die Wohnung zu Wohnzwecken?

3. Benötigt der Vermieter die gesamte Wohnung oder nur Teile davon?

4. Soll die Wohnung dem Vermieter als Hauptwohnung oder lediglich als Zweitwohnung dienen?

5. Besteht der vom Vermieter behauptete Nutzungswunsch tatsächlich oder ist dieser möglicherweise nur vorgetäuscht?

6. Ist der vom Vermieter geltend gemachte Wohnbedarf weit überhöht?

7. Eignet sich die gekündigte Wohnung zur Deckung des Wohnbedarfs des Vermieters?

8. Verfügt der Vermieter über eine Alternativwohnung, die er entweder selbst beziehen oder dem Mieter anbieten muss?

9. Bestand der vom Vermieter geltend gemachte Eigenbedarf bereits im Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages oder war er zu diesem Zeitpunkt vorhersehbar? Hier gilt die Regel einer 5-Jahresvorherschau durch den Vermieter.

10. Liegt gegenwärtiger oder lediglich künftiger Eigenbedarf vor?

11. Ist der Eigenbedarf des Vermieters nach dem Zugang der Kündigung beim Mieter wieder entfallen?

12. Besteht der Eigenbedarf des Vermieters nur vorübergehend?

13. Liegt ein unbefristeter oder befristeter Mietvertrag vor?

14. Enthält der Mietvertrag einen Kündigungsverzicht zu Lasten des Vermieters?

15. Hat der Vermieter die Kündigung während einer Kündigungssperrfrist ausgesprochen?

16. Hat der Vermieter die Kündigung ausreichend begründet?

17. Hat der Vermieter die Kündigungsfristen beachtet?

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Rechtsanwalt Berthold Kasel

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